1 Abschluss des Vertrages

1.1 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Apartment und andere Leistungen bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt werden. Sobald Sie auf kostenpflichtigen Buchen gedrückt haben, gehen Sie einen Vertrag mit dem Aappartel Boardinghouse Bielfeld ein.

2 An- und Abreise

2.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2.2 Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2.3 Sollte die Anreise außerhalb unserer Rezeptionszeit erfolgen, muss es entweder schriftlich oder mündlich ausgemacht worden sein.
2.4 Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment/Zimmer dem Boardinghouse spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Wird das Apartment nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, kann das Boardinghouse auf Grund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 50 % des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 %.

3 Zahlung

3.1 Das Boardinghouse ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Boardinghouses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Boardinghouses an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3.3 Rechnungen des Boardinghouses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Boardinghouse kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghouse berechtigt, die jeweils geltenden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Boardinghouse bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.4 Das Boardinghouse ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermin können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.5 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Boardinghouse berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.6 Die Übernachtungen und die gebuchten Serviceleistungen sind im Voraus, spätestens am Einzugstag, durch Überweisung (Kosten der Überweisung trägt der Gast), Barzahlungen in Euro oder mit Kreditkarte zu bezahlen.
3.7 Die Miete und die gebuchten Serviceleistungen sind monatlich im Voraus, spätestens am 1.Werktag des Monats an den Vermieter durch Überweisung (Kosten der Überweisung trägt der Mieter)/ Barzahlungen auf nachstehendes Konto zu bezahlen:

Kontoinhaber:
aappartel
Bank:
Commerzbank Bielefeld
Bankleitzahl:
/
Konto-Nr.:
/
BIC / SWIFT:
COBADEFF
IBAN:
DE64476400510436160600

Kreditkartenzahlung:
Der Gast erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Boardinghouse berechtigt ist, rückständigen Mietzins/Zimmerbetrag, der bis zum Auszugstermin nicht bezahlt worden ist, über die von dem Gast vorgelegte Kreditkarte abzurechnen.

4 Stornierung des Gastes / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Boardinghouse

4.1 Eine Stornierung des Gastes bedarf der Zustimmung des Boardinghouses in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2 Buchungen zwischen 1 - 6 Nächte (Kurzzeitaufenthalt)
-bei einer Stornierung bis 1 Tage vor Anreise : kostenfrei
-bei einer Stornierung bis 18 Uhr am Anreise : 50 % des Gesamt-Logispreises
-bei einer Stornierung nach 18 Uhr am Anreisetag : 100 % des Gesamt-Logispreises
4.3 Buchungen zwischen 7 - 30 Nächte (Langzeitaufenthalt)
-bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Anreise : kostenfrei
-bei einer Stornierung 6 bis 3 Tagen vor Anreise : 50 % des Gesamt-Logispreises
-bei einer Stornierung ab 2 Tagen vor Anreise : 100 % des Gesamt-Logispreises
4.4 Buchungen ab 30 Nächte (Langzeitaufenthalt)
-bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Anreise : kostenfrei
-bei einer Stornierung 13 bis 7 Tagen vor Anreise : 50 % des Gesamt-Logispreises
-bei einer Stornierung ab 6 Tagen vor Anreise : 100 % des Gesamt-Logispreises
4.5 Gruppenbuchungen ab 4 Apartments
-Stornofristen werden individuell abgesprochen.
Der Gesamt-Logispreis ist zu verstehen als bestätigter Preis für den gesamten Zeitraum, den das aappartel das Apartment gehalten hat.
4.6 Die Kündigungsfrist für vorzeitige Abreise beträgt 7 Tage.
4.7 Bei Nichtanreise haftet der Besteller.

5 Haftung

5.1 Der Gast ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang mit den Ihm bereitgestellten Gegeständen verpflichtet. Das Boardinghouse behält sich vor, Schadenersatz für Mängel, die durch den Gast verursacht wurden, zu erheben. Dies betrifft im Allgemeinen den Zustand des zur Verfügung gestellten Mobiliars, im gemieteten Apartment verursachte Wasser - und Brandschäden sowie dadurch entstandenen Auswirkungen, Schäden durch Tierhaltung sowie allgemeine Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind über die normale Abnutzung hinausgehen.
5.2 Bei allen Apartments handelt es sich um Nichtraucherapartments. Sollte trotzdem im Apartment geraucht werden, wird eine erhöhte Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 150,00 Euro (= netto 126,05 Euro zzgl. USt z.Z. 19 % = 23,95 Euro) in Rechnung gestellt, damit der Folgegast in ein angenehmes Wohnambiente einziehen kann.
5.3 Für den Fall der Nichtbeachtung unserer Brandschutz-Richtlinien, haftet der Mieter/Gast in vollem Umfang für die Kosten, die durch das Auslösen der RWA-Anlage oder der Rauchmelder dem aappartel entstehen.
5.4 Bei Verlust des Apartments-/Schlüsselkarte wird eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben. Sollte der Gast außerhalb der Rezeptionszeit einen Aufsperrservice benötigen, werden hierfür 50,00 Euro berechnet.
5.5 Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Mieter/Gast überlassenen Räume berechtigt das aappartel zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

6 Kaution bei der Vermietung auf längere Zeit

6.1 Zur Absicherung gegen eventuell auftretende Schäden und zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis wird für ein Apartment Comfort eine Kaution spätestens bei Schlüsselübergabe in Höhe von 500,00 Euro (in Worten: fünfhundert Euro) gestellt.
6.2 Die Kaution ist innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses auf ein noch von dem Mieter bekannt zu gebendes Konto zurück zu überweisen, soweit sie nicht in Anspruch genommen wurde.

7 Mitbenutzung von Gemeinschaftseinrichtungen

7.1 In den Gemeinschaftsräumen im Keller stehen dem Mieter/Gast Waschmaschinen und Trockner gegen Gebühr zur Verfügung. Diese Geräte werden auf eigene Gefahr und Risiko von dem Mieter/Gast benutzt.
7.2 Diese von dem Boardinghouse zur Verfügung gestellten Geräte sind pfleglich und schonend zu behandeln.

8 Internet

8.1 Der Mieter/Gast kann kostenlos das Internet in den Apartments benutzen. Das Boardinghouse übernimmt keine Haftung dafür, dass, wenn das Netz überlastet ist, eine Internetverbindung nicht zustande kommt.
8.2 Der Mieter/Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass das Internet nur im Rahmen des gesetzlich Erlaubten benutzt wird.

9. Haftung des Boardinghouses

Das Boardinghouse haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Boardinghouse die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Boardinghouses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Boardinghouses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Boardinghouses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leitungen des Boardinghouse auftreten, wird das Boardinghouse bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu Sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

10 Allgemeines

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Boardinghouse-Aufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Boardinghouses.
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck - und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Boardinghouses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 ABS. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftliche Sitz des Boardinghouse.
10.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Boardinghouse-Aufnahme unwirksam oder nicht nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten gesetzlichen Bestimmungen.

11 Besondere Hinweise

11.1 Der Gast ist zur Gewährleistung der zuverlässigen Postzustellung gebeten, bei seiner Briefpost unbedingt seine Apartment-Nr. anzugeben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.
11.2 Eine Vertragsauflösung ist weiter zulässig für den Fall einer langwierigen oder infektiösen Erkrankung des Mieters/Gastes (Nachweis).
11.3 Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen.
11.4 Für Wertsachen und Geld wird nicht gehaftet.